Als Gemeinschaftsunternehmen stellt govdigital einen vorbereiteten, rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmen zur föderalen, ebenen-übergreifenden Zusammenarbeit bereit. Mit govdigital lassen sich über das Inhouse-Modell Leistungen bundesweit bereitstellen, und Verwaltungen können sie einkaufen.
Die Inhouse-Vergabe ist ein Ausnahmetatbestand im Vergaberecht, der öffentlichen Auftraggebern erlaubt, Leistungen ohne Ausschreibung an eigene oder von ihnen kontrollierte Organisationen zu vergeben.
Die Idee dahinter: Wenn ein Auftragnehmer so eng eingebunden ist wie eine eigene öffentliche Einheit, besteht kein Bedarf für ein wettbewerbliches Verfahren.
Diese drei Kriterien stellen sicher, dass der Auftragnehmer integraler Bestandteil der öffentlichen Hand ist – und deshalb vergabefrei beauftragt werden kann.
Die govdigital eG erfüllt sämtliche Anforderungen der Inhouse-Vergabe. Als Genossenschaft, welche ausschließlich aus öffentlichen Organisationen, wie IT-Dienstleistern und Verwaltungen / Behörden besteht, ist sie vollständig in öffentlicher Hand und arbeitet überwiegend für ihre Mitglieder und deren Trägerorganisationen.
| Gesetzliche Voraussetzung (§ 108 GWB) | Erfüllung durch die govdigital eG |
|---|---|
| Kontrollkriterium – öffentliche Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Der öffentliche Auftraggeber muss über die beauftragte Organisation eine Kontrolle ausüben, die der Kontrolle über eigene interne Strukturen entspricht. Diese Kontrolle kann auch gemeinsam mit mehreren öffentlichen Auftraggebern erfolgen. | ✓ Über 30 öffentliche Mitglieder kontrollieren die Genossenschaft gemeinsam ✓ Jedes Mitglied ist selbst öffentlicher Auftraggeber |
| Wesentlichkeitskriterium – mindestens 80 % Tätigkeit für die öffentlichen Auftraggeber Die Organisation muss überwiegend Tätigkeiten für die öffentlichen Auftraggeber erbringen, die sie kontrollieren. | ✓ Mehr als 80 % der Tätigkeiten dienen Mitgliedern und deren Aufgaben ✓ Ausrichtung auf föderale Projekte und Plattformen |
| Keine private Kapitalbeteiligung – vollständige öffentliche Trägerschaft Es darf kein privates Kapital beteiligt sein, das den öffentlichen Einfluss beeinträchtigen könnte. | ✓ Keine privaten Anteile ✓ 100 % öffentliche Trägerschaft |
Bei der Inhouse-Vergabe gibt es zwei Varianten des Vertragsschlusses:
Direkte Mitglieder der govdigital können Leistungen ohne Vergabeverfahren beauftragen. Sie verfügen über unmittelbare Kontrolle und erfüllen damit das Kontrollkriterium selbst.
Verwaltungen, Behörden oder IT-Dienstleister, welche Träger eines govdigital-Mitglieds sind, können Inhouse-Vergaben durchführen. In diesem Fall wird die Kontrolle mittelbar über die Mitgliedsorganisation vermittelt. Dadurch sind beispielsweise folgende Stellen inhouse-fähig:
Besonders im Kontext der digitalen Verwaltung – in dem föderale Zusammenarbeit, gemeinsame Infrastruktur und verlässliche Partnerschaften entscheidend sind – gewinnt Inhouse-Vergabe mit Organisationen wie govdigital massiv an Bedeutung.
So entsteht eine rechtssichere föderale Inhouse-Kette, welche den Bezug gemeinsamer digitaler Lösungen erheblich vereinfacht.
Eine Inhouse-Vergabe ist eine vergabefreie Beschaffungsform, bei der öffentliche Auftraggeber Leistungen direkt an eine von ihnen kontrollierte Organisation vergeben. Sie ist zulässig, wenn Kontrolle, Wesentlichkeit und fehlende private Beteiligungen erfüllt sind.
Weil sie vollständig von öffentlichen Auftraggebern getragen wird, ihre Leistungen überwiegend für diese erbringt und kein privates Kapital beteiligt ist – und damit alle Kriterien des § 108 GWB erfüllt.
Ja – wenn sie Träger eines govdigital-Mitglieds sind. In diesem Fall greift die sogenannte Inhouse-Kette, die eine mittelbare Kontrolle ermöglicht.
Alle Leistungen, die im Rahmen der Mitglieds- und Trägerstruktur erbracht werden und dem Aufgabenbereich der öffentlichen Auftraggeber dienen – beispielsweise Betrieb, Entwicklung oder Vermittlung gemeinsamer digitaler Verwaltungslösungen.
Ja. Die Regelungen in § 108 GWB setzen die europäische Rechtsprechung („Teckal-Kriterien“) um und sind sowohl national als auch EU-rechtlich anerkannt.
Ein Umklappvertrag ist möglich, wenn sowohl Anbieter als auch Kunde jeweils eine Inhouse-Beziehung gemäß § 108 GWB zur govdigital eG haben. Die Inhouse-Beziehung kann dabei auch mittelbar in Form einer „Inhouse-Kette“ bestehen, z.B. vermittelt über einen öffentlichen IT-Dienstleister.
Übersicht über mittelbare und unmittelbare Inhouse-Verhältnisse:
Grafik: Karte der Mitglieder von govdigital eG (Stand: Januar 2026), Quelle: govdigital
| Bundesland | Für Bundesländer | Für Kommunen |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Land Baden-Württemberg (BITBW), FITKO AöR, Komm.ONE AöR | Komm.ONE AöR, ProVitako eG |
| Bayern | Land Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Digitales), FITKO AöR | Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) AöR, ProVitako eG |
| Berlin | ITDZ Berlin AöR, FITKO AöR | |
| Brandenburg | Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) AöR, FITKO AöR | ProVitako eG |
| Bremen | Dataport AöR, FITKO AöR | Governikus GmbH & Co. KG, ProVitako eG |
| Hamburg | Dataport AöR, FITKO AöR | Dataport AöR |
| Hessen | Land Hessen (HZD), FITKO AöR | ekom21 – KGRZ Hessen KöR, ProVitako eG |
| Mecklenburg-Vorpommern | Dataport AöR, DVZ-MV GmbH, FITKO AöR | ProVitako eG |
| Niedersachsen | Land Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport / IT.Niedersachsen), Dataport AöR, FITKO AöR, GovConnect GmbH | GovConnect GmbH, ITEBO GmbH, KDO Service GmbH, ProVitako eG |
| Nordrhein-Westfalen | Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen/IT.NRW), d-NRW AöR, FITKO AöR | d-NRW AöR, Stadt Köln, LVR-InfoKom KdÖR, OWL-IT KdÖR, ProVitako eG, regio IT gesellschaft für informationstechnologie mbH, Südwestfalen-IT (SIT) GmbH |
| Rheinland-Pfalz | Land Rheinland-Pfalz (LDI), FITKO AöR | ProVitako eG |
| Saarland | FITKO AöR | ProVitako eG |
| Sachsen | FITKO AöR | Lecos GmbH, ProVitako eG |
| Sachsen-Anhalt | Dataport AöR, FITKO AöR | Dataport AöR, Lecos GmbH, ProVitako eG |
| Schleswig-Holstein | Dataport AöR, FITKO AöR | Dataport AöR, ProVitako eG |
| Thüringen | FITKO AöR | |
| Bund | bdr GmbH, Digitalservice GmbH des Bundes, FITKO AöR, ZenDiS GmbH | bdr GmbH, Digitalservice GmbH des Bundes, FITKO AöR, ZenDiS GmbH |